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Image by Dino Reichmuth

Reisekrankenversicherung

Ohne Sorgen ins Ausland: Die Bedeutung einer guten Reisekrankenversicherung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Egal, ob Du gesetzlich oder privat krankenversichert bist, eine Auslandsreisekrankenversicherung ist essenziell, da sie Dich vor hohen Behandlungskosten im Krankheitsfall im Ausland schützt.
     

  • Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung für kurze Urlaubsreisen kostet zwischen 10 und 20 Euro pro Jahr. Bei längeren Aufenthalten (mehr als acht bis zehn Wochen) ist ein spezieller Langzeitvertrag erforderlich.
     

  • Achte darauf, dass der Rücktransport bereits bei medizinischer "Sinnhaftigkeit" und nicht erst bei "Notwendigkeit" abgedeckt ist. Das kann entscheidend sein, um im Ernstfall nach Hause zurückkehren zu können.
     

  • Viele Kreditkarten bieten Reiseversicherungen an, doch diese bieten oft keine optimalen Leistungen. Zudem sind alte Tarife möglicherweise nicht auf dem aktuellen Stand, z.B. in Bezug auf Corona. Ein Vergleich der Preise und Leistungen verschiedener Anbieter lohnt sich daher immer.

Reisekrankenversicherung
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Warum eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar ist

 

Eine Lebensmittelvergiftung oder ein gebrochener Fuß können den Urlaub erheblich beeinträchtigen. Damit Du nicht auf den Behandlungskosten sitzenbleibst, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für jeden Urlaub außerhalb Deutschlands ein Muss. Ein Arzt- oder Klinikbesuch sprengt das Urlaubsbudget schnell: Ein einziger Krankenhaustag in den USA kann mehrere Tausend Euro kosten. Ein medizinischer Rücktransport aus der Türkei kostet laut ADAC rund 30.000 Euro.


Dabei ist der Schutz vor solchen finanziellen Desastern relativ günstig und unkompliziert. Einen guten Vertrag für Singles gibt es für weniger als 10 Euro im Jahr. Die Versicherung lässt sich online in fünf Minuten abschließen, auch noch kurz vor Beginn der Reise.

 

Wie sinnvoll ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?

 

Sommerurlaub auf Mallorca, Work and Travel in Australien oder eine Karibik-Kreuzfahrt – falls Du auf solchen Reisen erkrankst, solltest Du eine Auslandsreisekrankenversicherung haben. Welchen Versicherungsschutz Du in diesen Fällen bereits hast, hängt davon ab, wie Du in Deutschland versichert bist. In vielen Fällen ist der Schutz lückenhaft.

So viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse

 

Innerhalb der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Arzt- und Krankheitskosten. Allerdings ist der Schutz insgesamt löchrig: Du bekommst nur das erstattet, was die Bürger des Urlaubslandes von der dortigen Krankenversicherung bekommen. Für privatärztliche Rechnungen im Ausland zahlt die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland nicht. Dies gilt sowohl für den Arztbesuch als auch für den Aufenthalt im Krankenhaus oder für Medikamente.

 

Auf solchen Kosten bleibst Du sitzen, wenn Du Dich nicht zusätzlich versicherst. Den im Urlaubsland üblichen Eigenanteil der gesetzlichen Behandlung musst Du ebenfalls selbst tragen. Hinzu kommt: Von dem Erstattungsbetrag zieht die Krankenkasse in Deutschland in einigen Fällen noch etwas ab, beispielsweise für erhöhte Verwaltungskosten. Unterm Strich übernimmt die deutsche Krankenkasse oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.

 

Noch teurer kann es werden, wenn Du wegen einer Krankheit nach Deutschland zurücktransportiert werden musst. Denn dafür kommt die gesetzliche Kasse nie auf. Ein solcher Ambulanzflug kann innerhalb Europas 25.000 Euro kosten. Musst Du aus den USA oder Australien zurückgeflogen werden, sind schlimmstenfalls 60.000 bis 80.000 Euro fällig.

So viel zahlt Deine private Krankenversicherung

 

Die private Krankenversicherung (PKV) schützt in der Regel auch in den Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Außerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz oft nur für ein bis drei Monate. Gute PKV-Tarife sichern auch längere Zeiträume ab oder bieten sogar unbegrenzt Schutz. Dennoch solltest Du auch als Privatversicherter vor dem Urlaub prüfen, ob Du eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigst. Nicht alle PKV-Tarife decken sämtliche Kosten im Ausland ab, vor allem der Rücktransport ist in vielen Fällen nicht versichert.

 

Du solltest zudem nachschauen, ob Du nicht mit Deiner privaten Krankenversicherung auch gleich eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hast. Häufig handelt es sich dabei um einen separaten Vertrag, der mit einigen Euro Monatsbeitrag in Deinen Versicherungsunterlagen aufgeführt ist.

Versicherung über Kreditkarte oder Autoclub

 

Wenn Du eine Kreditkarte hast oder Mitglied in einem Autoclub bist, kann es sein, dass Du schon eine Auslandsreisekrankenversicherung hast. Oft bieten solche Zusatzverträge allerdings nicht den besten Schutz. Im Zweifel solltest Du daher eine unserer Empfehlungen abschließen. Eine Doppelversicherung ist grundsätzlich nicht schlimm. Du musst im Schadensfall nur melden, dass eine weitere Versicherung besteht.

Worauf solltest Du bei der Auslandsreisekrankenversicherung achten?

 

Bevor Du eine Reisekrankenversicherung abschließt, solltest Du Dir bewusst machen, worauf es bei einer guten Versicherung ankommt. Die wichtigsten Punkte haben wir hier zusammengefasst:
 

Reisedauer
 

Eine Auslandsreisekrankenversicherung gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres, die eine bestimmte Dauer nicht überschreiten. Meistens sind Reisen bis 56 Tage versichert. Es gibt aber auch Tarife, die nur 42 oder sogar bis zu 70 Tage gelten. Wie oft Du innerhalb eines Jahres verreist, spielt keine Rolle – die Tage werden nicht addiert. Verreist Du zum Beispiel zweimal für sechs Wochen, also jeweils 42 Tage, bist Du trotzdem für jede dieser Reisen versichert.


Für Reisen, die länger als 70 Tage dauern, gibt es spezielle Auslandsreisekrankenversicherungen. Einen solchen Vertrag brauchst Du beispielsweise für ein Auslandssemester, eine Weltreise oder eine mehrmonatige Workation im Ausland.

Geltungsbereich

Wichtig ist, dass der Vertrag auch für das Urlaubsland gilt, in das Du reist. Die Tarife für kurze Urlaubsreisen gelten in der Regel weltweit. Falls Du dagegen eine längere Auszeit planst, zum Beispiel eine Weltreise, solltest Du bei den Langzeit-Reisekrankenversicherungen darauf achten, ob diese auf bestimmte Regionen begrenzt sind. Eine Reiseversicherung, die auch in den USA und Kanada gilt, ist meist teurer als ein Tarif ohne Nordamerika. Dort sind die Kosten für eine medizinische Behandlung besonders hoch. Gute Verträge versichern außerdem nicht nur private, sondern auch berufliche Reisen.

 

Von den von uns empfohlenen Tarifen für lange Urlaubsreisen hat nur der von der Envivas eine regionale Begrenzung (weltweite Reisen ohne USA und Kanada). In diesem Tarif sind aber Zwischenstopps bis zu einer Übernachtung in den USA oder Kanada mitversichert.

Kostenübernahme

Zu den wichtigen Kernleistungen einer Auslandsreise-Krankenversicherung zählt die Kostenübernahme für essenzielle Behandlungen: Dazu gehören etwa die ambulante und stationäre Behandlung, provisorischer Zahnersatz, Behandlung von Sportverletzungen sowie die Erstattung notwendiger Hilfsmittel wie Krücken.

 

Die Versicherung sollte außerdem für Such- und Bergungskosten in Höhe von mindestens 5.000 Euro aufkommen. Solltest Du beim Skifahren oder Wandern in den Bergen verunglücken, zahlt die Versicherung die Kosten, die im Zusammenhang mit Deiner Rettung entstehen.

Erkrankt Dein minderjähriges Kind, übernehmen viele Versicherer Deine Übernachtungskosten im Krankenhaus (der Fachbegriff dafür lautet Rooming-In). Entsprechend sollte auch Deine Auslandsreisekrankenversicherung ausgestattet sein.

Es gibt aber auch wichtige Behandlungen, deren Kosten in der Regel nicht übernommen werden: Dazu zählt zum Beispiel eine Psychotherapie. Auch Schwangere haben nur eingeschränkten Schutz: Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und für eine Entbindung werden nicht übernommen. Bei einer Frühgeburt oder Fehlgeburt und bei Komplikationen in der Schwangerschaft sollte die Versicherung aber zahlen.

Vorerkrankungen

Falls Du mit einer Vorerkrankung ins Ausland reist, solltest Du vorher prüfen, ob die Kosten für eine notwendige Behandlung dort durch Deine Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt sind. Gute Tarife schließen Vorerkrankungen nicht pauschal vom Schutz aus, sondern nur Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor der Reise ärztlich festgestellt wurde.

 

Achte zusätzlich darauf, dass der Anbieter seine Leistungen nicht auf „akute“ oder „unvorhersehbare“ Erkrankungen begrenzt oder den Schutz mit ähnlich unkonkreten Formulierungen einschränkt.

Leidest Du an einer chronischen Erkrankung, solltest Du vor Abschluss der Versicherung beim Anbieter erfragen, ob er zahlt, falls sich Dein Zustand im Urlaub verschlechtert. Um Streit mit der Versicherung zu vermeiden, ist es zudem sinnvoll, wenn Du Dir Deine Reisefähigkeit vor Beginn des Urlaubs von einem Arzt attestieren lässt.

Medizinischer Rücktransport

Zu den Versicherungsbedingungen sollte gehören, dass der Anbieter einen Rücktransport nach Deutschland zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – und nicht nur, wenn dieser unbedingt notwendig ist. Zumindest sollte er die Kosten für den Ambulanzflug übernehmen, wenn Du voraussichtlich mehr als zwei Wochen im Krankenhaus bleiben musst.

Wichtig für Familien und Paare, die gemeinsam verreisen: Achtet in den Versicherungsbedingungen darauf, dass der Rücktransport ebenfalls für eine Begleitperson gezahlt wird. Das ist besonders wichtig, wenn ein minderjähriges Kind erkrankt und gemeinsam mit einer Begleitperson zurück nach Deutschland gebracht werden muss. Sieht der Vertrag einen Rücktransport ausschließlich für die erkrankte Person vor, müsste die Begleitperson für die Kosten selbst aufkommen. Bis auf die Debeka zahlen alle unsere Empfehlungen den Rücktransport ebenfalls für eine Begleitperson.

Verlängerter Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit

Falls Du schwer auf Reisen erkrankst, kann es sein, dass Du über den versicherten Zeitraum hinaus im Ausland behandelt werden musst. Deine Versicherung sollte für Deine Behandlung aufkommen, bis Du zu einer Rückreise wieder gesundheitlich in der Lage bist.

Schutz bei Covid-19

Mit der Corona-Pandemie sind noch zwei weitere Punkte hinzugekommen: So sollte Deine Auslandsreisekrankenversicherung auch die Kosten übernehmen, falls Du auf Deiner Reise an Covid-19 erkranken solltest. Achte daher darauf, dass Deine Versicherung keine sogenannte Pandemieklausel enthält. Damit würdest Du im Falle einer Covid-19-Erkrankung keine Leistungen erhalten.

Daneben sollte auch dann Versicherungsschutz bestehen, wenn das Auswärtige Amt für Dein Zielland eine Reisewarnung wegen Covid-19 ausspricht. Inzwischen übernehmen die Versicherer standardmäßig die Kosten für eine Covid-19-Erkrankung im Ausland. Bevor Du verreist, solltest Du das dennoch einmal in den Versicherungsbedingungen überprüfen.

Teilnahme am Ombudsmann-Verfahren

Die Versicherung sollte außerdem an einem Ombudsmann-Verfahren teilnehmen. Wenn sich die Auslandsreisekrankenversicherung doch einmal weigert zu zahlen, kannst Du Dich dort beschweren. Aus unserer Sicht hat sich dieses Schlichtungsverfahren als sinnvolles Instrument etabliert, um Dich im Konfliktfall zu beraten und zu unterstützen.

Im besten Fall nimmt die Versicherung am Verfahren des Versicherungsombudsmanns teil. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist der Schlichterspruch für den Versicherer bindend.

Einige Versicherungen nehmen aber nur am Schlichtungsverfahren des PKV-Ombudsmanns teil. Dieser kann, im Gegensatz zum Versicherungsombudsmann, keine verbindlichen Entscheidungen treffen. Er kann aber vermitteln und Empfehlungen aussprechen.

Welchen Schutz benötigst Du bei längeren Reisen?

 

Die „normale“ Auslandsreisekrankenversicherung reicht nicht aus, wenn Du für längere Zeit ins Ausland gehst, etwa für ein Auslandssemester im Studium, eine Weltreise oder um als Rentner im warmen Süden zu überwintern. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als acht bis zehn Wochen, greifen reguläre Reisekrankenversicherungen nicht mehr. Als gesetzlich Krankenversicherter brauchst Du dann in jedem Fall einen speziellen Tarif für Langzeitreisen.

 

Gründe, um für längere Zeit im Ausland zu leben, gibt es viele. In den folgenden Abschnitten haben wir Informationen zu den wichtigsten Fällen zusammengefasst.

Krankenversicherung beim Auslandsschuljahr

 

Schüler, die ein Jahr im Ausland verbringen, benötigen eine spezielle Versicherung, die über die gesamte Aufenthaltsdauer Schutz bietet.

Krankenversicherung für Au-Pair im Ausland

Au-Pairs sollten ebenfalls eine Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, die ihre gesamte Aufenthaltsdauer abdeckt.

Krankenversicherung beim Auslandsstudium

Studierende, die im Ausland ein Semester oder länger studieren, benötigen eine spezielle Versicherung für Langzeitaufenthalte.

Krankenversicherung bei Work and Travel

Work-and-Travel-Teilnehmer sollten eine Versicherung wählen, die den gesamten Zeitraum des Aufenthalts abdeckt, inklusive Arbeitszeiten und Reisen.

Krankenversicherung bei beruflicher Tätigkeit im Ausland

Wer beruflich ins Ausland geht, braucht eine Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung, die auch berufliche Tätigkeiten mit abdeckt.

Krankenversicherung als Rentner im Ausland

Rentner, die den Winter im Süden verbringen oder dauerhaft im Ausland leben möchten, sollten eine spezielle Langzeitversicherung abschließen.

Wann musst Du die Versicherung spätestens abschließen?

 

Solange Du noch in Deutschland bist, kannst Du die Auslandsreise-Krankenversicherung auch noch auf den letzten Drücker im Internet abschließen. Einige Anbieter akzeptieren als Versicherungsbeginn das aktuelle Datum. Theoretisch kannst Du damit auch noch am Reisetag kurz vor der Abreise die Versicherung abschließen. Dafür musst Du den Versicherungsantrag online vollständig ausfüllen und eine Einzugsermächtigung erteilen. Dann erhältst Du sofort digital die gültige Versicherungsbestätigung. Insgesamt dauert der Abschluss nur wenige Minuten. Dennoch: Lass es nicht drauf ankommen und schließe Deine Auslandsreisekrankenversicherung frühzeitig vor Deinem Urlaubsbeginn ab.

Welche Unterlagen brauchst Du im Notfall?

 

Die Notrufnummer der Versicherung und die eigene Versicherungsnummer gehören in jedes Reisegepäck. Falls Du krank wirst, musst Du Deine Versicherung immer zeitnah informieren. Im Gespräch mit den Mitarbeitern kannst Du auch gleich klären, welche Belege Deine Versicherung braucht, damit sie die Kosten übernimmt.

Kleinere Arztrechnungen legst Du aus, das Geld erstattet Dir später die Versicherung. Die Rechnung sollte möglichst auf Deutsch oder Englisch verfasst sein und den Namen des Patienten und des behandelnden Arztes sowie Diagnose und Art der Behandlung enthalten. Vor sehr teuren Behandlungen solltest Du in jedem Fall mit Deinem Versicherer sprechen.

Wenn Du im Urlaub in Europa krank wirst, erstattet Dir die gesetzliche Krankenversicherung die landestypischen Kosten für Behandlungen. Dafür brauchst Du in 35 Ländern die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC). Sie ist meist auf die Rückseite der normalen Krankenkassenkarte aufgedruckt. In Bosnien-Herzegowina, Tunesien und der Türkei brauchst Du einen speziellen Auslandskrankenschein. Diesen kannst Du in der Regel einfach mit einem kurzen Anruf bei Deiner Krankenkasse anfordern.

Fazit zu Reiseversicherungen

 

Unsere Meinung nach ist eine Auslandsreisekrankenversicherung die mit Abstand sinnvollste von allen Reiseversicherungen.

 

Die Wichtigkeit von Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen hat in Zeiten von Corona deutlich zugenommen. Gerade bei teuren Pauschalreisen kann es sinnvoll sein, diese beiden Versicherungen abzuschließen.

Eine Reisegepäckversicherung ist meist weniger sinnvoll, da es eine gesetzliche Erstattung gibt. Im Vergleich zu dieser Erstattungssumme ist die Versicherungssumme bei einer Reisegepäckversicherung nicht signifikant höher. Sehr teure Gegenstände sollten sowieso besser im Handgepäck als im Aufgabegepäck transportiert werden.

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